Walther Brock

Verlegeort
Unter den Linden 6
Bezirk/Ortsteil
Mitte
Verlegedatum
Juli 2010
Geboren
05. Juni 1896 in Berlin
Beruf
Staatswissenschaftler
Deportation
am 14. Dezember 1942 nach Auschwitz
Ermordet
in Auschwitz

Jakob Walter Brock wurde am 5. Juni 1896 in Berlin geboren. Er war der einzige Sohn des Rechtsanwalts und späteren Justizrats Dr. Isidor Itzig Brock (1858–1940) und seiner Frau Margarete Brock, geb. Graetz (1874–1942). Seine Eltern hatten 1894 in Berlin geheiratet. Zum Zeitpunkt von Walters Geburt lebte die Familie in einer Wohnung in der Friedrichsstraße 112b. Um die Jahrhundertwende zogen die Brocks in eine neue Wohnung in der Chausseestraße 123. Dr. Isidor Brock war Rechtsanwalt beim Landgericht I und nach der Neuaufteilung der Zuständigkeitsbereiche 1899 bei allen drei Landgerichten tätig.

Über das Elternhaus, die Kindheit und Jugend von Walter Brock im Berlin der Kaiserzeit haben sich keine weiteren Informationen erhalten. Seine Eltern gehörten aber aller Wahrscheinlichkeit nach zur jüdischen Gemeinde der Stadt. Nach seinem Abitur begann Walter Brock ein Studium an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Er war eingeschriebener Student der Staatswissenschaften an der Juristischen Fakultät. Leider haben sich keine Informationen über seinen beruflichen Werdegang nach seinem Studienabschluss erhalten und auch keine weiteren Quellen, die einen Einblick in das Leben von Walter Brock im Berlin der Weimarer Republik geben könnten.

Mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung von Juden seit 1933 – beziehungsweise aller Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen im NS-Staat als Juden galten – begannen auch staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Walter Brock und seine Familienangehörigen. Darunter fielen zahlreiche Maßnahmen der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung, des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte sowie der Verdrängung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. Walters Vater Isidor konnte zwar mit einer Ausnahmeregelung für „Altanwälte“, deren Zulassung vor 1914 lag, auch nach dem „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 7. April 1933 weiter praktizieren, in der Folgezeit verlor er aber sein Notariat, erhielt keine öffentlichen Mandate mehr und wurden unter anderem bei der Bestellung von Zwangs- und Konkursverwaltern sowie Testamentsvollstreckern nicht mehr berücksichtigt und durch die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage faktisch aus dem Beruf gedrängt. Mit der „5. VO zum Reichsbürgergesetz vom 27. September 1938“ erging ein allgemeines Berufsverbot für jüdische Anwälte. Zum Zeitpunkt der Volkszählung im Mai 1939 wohnte Walter Brock bei seinen Eltern, die 1937 aus ihrer langjährigen Wohnung in der Chausseestraße 123 an die Adresse Flotowstraße 8 im Hansaviertel umgezogen waren. Nach dem Tod seines Vaters im September 1940 kümmerte sich Walter Brock um seine Mutter. Spätestens Anfang der 1940er-Jahre wurde das Leben für ihn in Berlin zum Existenzkampf. Um nur eine der vielen einschneidenden Maßnahmen zu nennen, konnten er und seine Mutter sich mit der Polizeiverordnung vom 1. September 1941 „über die Kennzeichnung der Juden“ nur noch mit stigmatisierendem „Judenstern“ in der Öffentlichkeit bewegen.

Der Entrechtung folgte die Deportation: Am 1. Oktober 1941 hatte die Gestapo die Jüdischen Gemeinde Berlins informiert, dass die „Umsiedlung“ der Berliner Juden beginnen würde. Walter Brock und seine Mutter erhielten den Deportationsbescheid im Winter 1942. Sie wurden in einem der Berliner Sammellager interniert und von dort aus mit dem „25. Osttransport“ am 14. Dezember 1942 in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Seine 68-jährige Mutter wurde vermutlich unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz ermordet. In der Deportationsliste wurde der damals 46-jährigen Walter Brock in der dafür vorgesehenen Spalte als „arbeitsfähig“ gekennzeichnet. Er ist möglicherweise noch in das Lager zu Zwangsarbeit selektiert worden, bevor er ermordet wurde. In jedem Fall gehörte er nicht zu wenigen Überlebenden von Auschwitz.

Jakob Walter Brock wurde am 5. Juni 1896 in Berlin geboren. Er war der einzige Sohn des Rechtsanwalts und späteren Justizrats Dr. Isidor Itzig Brock (1858–1940) und seiner Frau Margarete Brock, geb. Graetz (1874–1942). Seine Eltern hatten 1894 in Berlin geheiratet. Zum Zeitpunkt von Walters Geburt lebte die Familie in einer Wohnung in der Friedrichsstraße 112b. Um die Jahrhundertwende zogen die Brocks in eine neue Wohnung in der Chausseestraße 123. Dr. Isidor Brock war Rechtsanwalt beim Landgericht I und nach der Neuaufteilung der Zuständigkeitsbereiche 1899 bei allen drei Landgerichten tätig.

Über das Elternhaus, die Kindheit und Jugend von Walter Brock im Berlin der Kaiserzeit haben sich keine weiteren Informationen erhalten. Seine Eltern gehörten aber aller Wahrscheinlichkeit nach zur jüdischen Gemeinde der Stadt. Nach seinem Abitur begann Walter Brock ein Studium an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Er war eingeschriebener Student der Staatswissenschaften an der Juristischen Fakultät. Leider haben sich keine Informationen über seinen beruflichen Werdegang nach seinem Studienabschluss erhalten und auch keine weiteren Quellen, die einen Einblick in das Leben von Walter Brock im Berlin der Weimarer Republik geben könnten.

Mit der schrittweisen Entrechtung und Verfolgung von Juden seit 1933 – beziehungsweise aller Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen im NS-Staat als Juden galten – begannen auch staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Walter Brock und seine Familienangehörigen. Darunter fielen zahlreiche Maßnahmen der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung, des Entzugs staatsbürgerlicher Rechte sowie der Verdrängung aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. Walters Vater Isidor konnte zwar mit einer Ausnahmeregelung für „Altanwälte“, deren Zulassung vor 1914 lag, auch nach dem „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 7. April 1933 weiter praktizieren, in der Folgezeit verlor er aber sein Notariat, erhielt keine öffentlichen Mandate mehr und wurden unter anderem bei der Bestellung von Zwangs- und Konkursverwaltern sowie Testamentsvollstreckern nicht mehr berücksichtigt und durch die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage faktisch aus dem Beruf gedrängt. Mit der „5. VO zum Reichsbürgergesetz vom 27. September 1938“ erging ein allgemeines Berufsverbot für jüdische Anwälte. Zum Zeitpunkt der Volkszählung im Mai 1939 wohnte Walter Brock bei seinen Eltern, die 1937 aus ihrer langjährigen Wohnung in der Chausseestraße 123 an die Adresse Flotowstraße 8 im Hansaviertel umgezogen waren. Nach dem Tod seines Vaters im September 1940 kümmerte sich Walter Brock um seine Mutter. Spätestens Anfang der 1940er-Jahre wurde das Leben für ihn in Berlin zum Existenzkampf. Um nur eine der vielen einschneidenden Maßnahmen zu nennen, konnten er und seine Mutter sich mit der Polizeiverordnung vom 1. September 1941 „über die Kennzeichnung der Juden“ nur noch mit stigmatisierendem „Judenstern“ in der Öffentlichkeit bewegen.

Der Entrechtung folgte die Deportation: Am 1. Oktober 1941 hatte die Gestapo die Jüdischen Gemeinde Berlins informiert, dass die „Umsiedlung“ der Berliner Juden beginnen würde. Walter Brock und seine Mutter erhielten den Deportationsbescheid im Winter 1942. Sie wurden in einem der Berliner Sammellager interniert und von dort aus mit dem „25. Osttransport“ am 14. Dezember 1942 in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Seine 68-jährige Mutter wurde vermutlich unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz ermordet. In der Deportationsliste wurde der damals 46-jährigen Walter Brock in der dafür vorgesehenen Spalte als „arbeitsfähig“ gekennzeichnet. Er ist möglicherweise noch in das Lager zu Zwangsarbeit selektiert worden, bevor er ermordet wurde. In jedem Fall gehörte er nicht zu wenigen Überlebenden von Auschwitz.